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Kann sich der andere auf Verjährung berufen, obwohl er weiterverhandelt hat?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Versicherer, Gläubiger, Schuldner, Arbeitnehmer
In der Regel nicht. Wer Vergleichsverhandlungen bis zum Ende der Verjährungsfrist weiterführt, ohne das Gegenteil klar zu sagen, gibt zu erkennen, dass er später keine Verjährung einwenden will. Sie dürfen darauf vertrauen, müssen aber nach dem Scheitern rasch klagen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Werden Vergleichsverhandlungen bis zum Ablauf der Verjährungszeit weitergeführt, dann kann dies, wenn das Gegenteil nicht klar zum Ausdruck gebracht wird, nur bedeuten, dass der Verpflichtete von seinem Recht, im zukünftigen Prozess Verjährung einzuwenden, keinen Gebrauch machen wolle. Der Forderungsberechtigte wird in diesem Fall nach Treu und Glauben und nach der Übung des redlichen Verkehrs darauf vertrauen, dass im Fall des Scheiterns der Vergleichsverhandlungen seine Ansprüche in einem späteren Prozess nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden (SZ 31/31, SZ 38/72, JBl 1969,442 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 29.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung bei mehreren Schädigern

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

günstig für Schädiger Verjährung vor Eintritt des Schadens

Ja. Die dreißigjährige Frist beginnt mit jener Handlung, die den Schaden verursacht hat, nicht erst mit dem Schaden selbst. Tritt der Schaden erst nach Ablauf dieser Frist ein, ist Ihr Anspruch bereits verjährt.

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