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Beginnt die Verjährung nach dem Strafverfahren wieder von vorn?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Privatbeteiligte, Beklagte, Kläger
Werden Sie als Geschädigter auf den Zivilweg verwiesen oder wird das Strafverfahren eingestellt, beginnt die Verjährungsfrist nicht neu zu laufen. Sie müssen Ihren Anspruch daher innerhalb angemessener Frist weiterverfolgen. Dabei genügt es, dass Sie auf irgendeine Weise von der Einstellung erfahren haben, nicht nur durch Zustellung des Beschlusses.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Mit der Verweisung des Privatbeteiligten auf den Rechtsweg, der die Einstellung des Verfahrens nach § 90 StPO gleichgehalten werden kann, beginnt die Verjährungsfrist nicht neu zu laufen (im gleichen Sinn JBl 1958,235). Es genügt, daß der Privatbeteiligte auf andere Weise als durch Zustellung des Einstellungsbeschlusses von der Einstellung des Strafverfahrens Kenntnis erlangt hat, um ihn bei sonstigem Verlust des Effektes der Verjährungsunterbrechung zur gehören Anspruchsbetreibung zu zwingen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Freispruch und Einstellung im Zivilprozess

Nein. Das Zivilgericht ist an einen Freispruch nicht gebunden und ebenso wenig daran, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt oder mit einer Diversion beendet hat. Es beurteilt die Tatfrage selbständig, auch wenn das Strafgericht die Tat als nicht begangen ansah.

günstig für Kläger Unzustellbare Klage und Verjährung

Kann die Klage nicht zugestellt werden, bleibt die Verjährung trotzdem unterbrochen, wenn Sie noch innerhalb der ursprünglichen Frist eine neuerliche Zustellung beantragen. Erfahren Sie erst nach Ablauf der Frist von einem weiteren Zustellproblem, genügt es, wenn Sie binnen zwei Monaten geeignete Anträge auf Fortführung stellen.

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