Beginnt die Verjährung nach dem Strafverfahren wieder von vorn?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 152/24b, 15.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1497
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 48 · Definitionen
- StPO § 90 · Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Zivilgericht ist an einen Freispruch nicht gebunden und ebenso wenig daran, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt oder mit einer Diversion beendet hat. Es beurteilt die Tatfrage selbständig, auch wenn das Strafgericht die Tat als nicht begangen ansah.
Kann die Klage nicht zugestellt werden, bleibt die Verjährung trotzdem unterbrochen, wenn Sie noch innerhalb der ursprünglichen Frist eine neuerliche Zustellung beantragen. Erfahren Sie erst nach Ablauf der Frist von einem weiteren Zustellproblem, genügt es, wenn Sie binnen zwei Monaten geeignete Anträge auf Fortführung stellen.