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Verjährt mein Anspruch weiter, wenn ich eine Privatanklage erhebe?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte
Ja. Eine Privatanklage im Strafverfahren dient nicht der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche und unterbricht die Verjährung deshalb nicht. Wollen Sie Ihren Schadenersatzanspruch erhalten, müssen Sie ihn rechtzeitig gerichtlich geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Erhebung einer Privatanklage ist keine Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche und unterbricht deshalb nicht die Verjährung im Sinne des § 1497 ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Aufrechnung und Verjährung

Nur wenn Sie mit einer Gegenforderung tatsächlich durchdringen, wirkt das auf die Verjährung wie eine Klage. Bleibt die Gegenforderung erfolglos oder ist sie unzulässig, hält sie die Verjährung nicht auf.

günstig für Kläger Verjährung nach dem Zwischenurteil

Die Verjährung betrifft nur den Grund eines Anspruchs, nicht seine Höhe. Wurde über den Grund bereits mit einem Zwischenurteil entschieden, kann im Streit über die Höhe die Verjährung nicht mehr eingewendet werden.

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