Verjährt mein Anspruch weiter, wenn ich eine Privatanklage erhebe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 85/19k, 29.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn Sie mit einer Gegenforderung tatsächlich durchdringen, wirkt das auf die Verjährung wie eine Klage. Bleibt die Gegenforderung erfolglos oder ist sie unzulässig, hält sie die Verjährung nicht auf.
Die Verjährung betrifft nur den Grund eines Anspruchs, nicht seine Höhe. Wurde über den Grund bereits mit einem Zwischenurteil entschieden, kann im Streit über die Höhe die Verjährung nicht mehr eingewendet werden.