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Bekomme ich eine Abrechnung auch über bereits verjährte Ansprüche?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Auftraggeber, Arbeitnehmer, Unternehmer
Auch wenn grundsätzlich eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht, kann sie für bereits verjährte Leistungen nicht mehr durchgesetzt werden. Für diesen Zeitraum erhalten Sie also keine Abrechnung mehr.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Eine an sich bestehende Rechnungslegungspflicht kann in Bezug auf bereits verjährte Leistungen nicht mehr durchgesetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IDa

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verjährungsbeginn und Fälligkeit

Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.

günstig für Gläubiger Verzicht auf die Aufrechnung

Haben Sie auf die Aufrechnung verzichtet, führt das dazu, dass eine dennoch erhobene Aufrechnungseinrede abgewiesen wird.

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