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Muss ich den geforderten Betrag in der Klage genau beziffern?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger
Für die Unterbrechung der Verjährung zählt nur das Begehren, das Sie tatsächlich und eindeutig erhoben haben. Der Anspruch wird durch Ihren Antrag umschrieben, und bei Geldschulden muss dieser ziffernmäßig genau bestimmt sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Für eine Unterbrechung der Verjährung ist nur das tatsächlich und eindeutig erhobene Klagebegehren zu berücksichtigen. Dabei wird der geltend gemachte Anspruch durch den Urteilsantrag umschrieben, der bei Geldschulden ziffernmäßig genau bestimmt sein muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Bestimmtheit des Klagebegehrens

Ganz genau müssen Sie nur bei Geldforderungen sein. Bei anderen Begehren genügt es, wenn sich nach dem üblichen Sprachgebrauch und den örtlichen Gepflogenheiten erkennen lässt, was Sie verlangen. Die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden.

günstig für Kläger Ausnahme vom bestimmten Klagebegehren

Ja, grundsätzlich schon, doch bei einer Klage auf Rechnungslegung gilt eine Ausnahme. Sie dürfen die Höhe offenlassen, bis Ihnen die Gegenseite Rechnung gelegt hat und Sie damit die Grundlage für die Berechnung kennen.

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