Darf ich die Genehmigung eines Verfahrens an Bedingungen knüpfen?
betrifft Erwachsenenvertreter, Betroffene, Prozessparteien
Nein. Ob ein Verfahren oder ein Rechtsmittel genehmigt wird, müssen Sie unbedingt erklären, damit die Erklärung gegenüber dem Gericht und der Gegenseite wirkt. Eine Zustimmung nur unter einem Vorbehalt, etwa dass keine Kosten entstehen, ist unzulässig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Eine Erklärung, ob ein Verfahren oder Rechtsmittel genehmigt wird oder nicht, kann den Zweck, unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Gericht und allenfalls gegenüber einer Gegenpartei zu erzeugen, nur erreichen, wenn sie unbedingt abgegeben wird. Eine derartige Erklärung bedingt abzugeben, ist unzulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der einstweilige Sachwalter des Antragstellers ist mit der Einbringung des Rechtsmittels einverstanden, wenn dem Antragsteller „dadurch keine Kosten entstehen“.OGH 1 Ob 84/15g, 21.05.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 18/21m, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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