Kann die unterstützte Partei mein Rechtsmittel zunichtemachen?
günstig für Hauptpartei betrifft Beigetretene, Prozessparteien, Versicherer
Ja. Verzichtet die von Ihnen unterstützte Partei auf ein Rechtsmittel, ist Ihr eigenes zurückzuweisen, und zwar auch dann, wenn sie den Verzicht erst nach Ablauf der Frist erklärt. Sie kann Ihr Rechtsmittel außerdem einfach zurückziehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Auch wenn eine Partei erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Erklärung abgegeben hat, auf ein Rechtsmittel zu verzichten, ist das von ihrem streitgenössischen Nebenintervenienten eingebrachte Rechtsmittel zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Hauptpartei steht es auch offen, das Rechtsmittel des Nebenintervenienten zurückzuziehen, was ebenfalls zur Zurückweisung desselben führt.OGH 5 Ob 245/10f, 07.07.2011
- Vorsicht auf Rechtsmittelklage.OGH 1 Ob 72/69, 24.04.1969
- Erklärung der Hauptpartei, dass sie keinen weiteren Rechtszug gegen das Urteil wünsche.OGH 1 Ob 165/58, 11.04.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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