Kann ein Mitbeklagter allein anerkennen und alle binden?
günstig für Streitgenosse betrifft Miteigentümer, Streitgenossen, Kläger, Beklagte
Nein. Müssen mehrere gemeinsam klagen oder geklagt werden, hat der Schritt eines Einzelnen gegen den Willen der anderen keine Wirkung. Anerkennt einer, während ein anderer die Abweisung beantragt, darf kein Anerkenntnisurteil ergehen; auch ein Versäumungsurteil ist dann unzulässig. Bei widersprechenden Erklärungen zählt jene, die für alle am günstigsten ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft hat die von einem Streitgenossen gegen den Willen des anderen Streitgenossen vorgenommene Prozesshandlung keine rechtliche Wirkung. Anerkenntnisurteil gegen einen Teilgenossen ist unzulässig (siehe hiezu auch 1 Ob 423/56).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Im Hinblick auf den Grundsatz, dass bei widersprechenden Prozesserklärungen die dem Prozessstandpunkt der einheitlichen Streitpartei günstigste Erklärung maßgebend ist, bewirken Rechtsmittelerklärungen der Zweitklägerin, die einem in erster Instanz erstatteten gemeinsamen Teilungsvorschlag der Kläger Rechnung tragen, dass das Ergebnis dieses Rekursverfahrens auch für den daran unbeteiligten Erstkläger verbindlich ist.OGH 2 Ob 41/11k, 24.04.2012
- Es darf gegen einen säumigen Streitgenossen bei Tätigkeit eines anderen Streitgenossen auch kein Versäumungsurteil gefällt werden.OGH 7 Ob 109/02h, 12.06.2002
- Wenn Einstimmigkeit der Prozesshandlungen aller Mitglieder einer einheitlichen Streitpartei nicht zu erzielen ist, weil einander widersprechende Erklärungen der einzelnen Streitgenossen vorliegen, dann gilt der aus § 14 letzter Satz ZPO abgeleitete Grundsatz, dass die dem Prozessstandpunkt der einheitlichen Streitpartei günstigste Erklärung maßgebend ist.OGH 7 Ob 109/02h, 12.06.2002
- Die Verschmelzung zu einem einheitlichen Prozesssubjekt bewirkt einen einheitlichen Prozess mit einem einheitlichen, gleichlautenden Urteil.OGH 7 Ob 109/02h, 12.06.2002
- Bei einheitlicher Streitpartei kann ein prozessuales Anerkenntnis durch einen Streitgenossen (im Parallelprozess) einem Fortsetzungsantrag des anderen Streitgenossen im vorliegenden Verfahren nicht schaden.OGH 5 Ob 329/99i, 11.01.2000
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- Es darf kein Versäumungsurteil gefällt werden; § 15 Abs 2 ZPO ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass der "säumig" gewordene Streitgenosse zu jeder weiteren Tagsatzung zu laden ist; das trotzdem gefällte Versäumungsurteil blieb von diesen "säumigen" Parteien zwar unangefochten, ist aber nicht weiter zu beachten, wenn die anderen mit Wirkung auch für alle anderen Streitgenossen die Fortsetzung des Prozesses betrieben haben. Nach dem "prozessualen Günstigkeitsprinzip" konnte damit das gesetzwidrige Versäumungsurteil nicht wirksam werden.OGH 5 Ob 2309/96m, 26.11.1996
- Hier: VersäumungsurteilOGH 4 Ob 548/91, 08.10.1991
- Beantragt auch nur einer von mehreren Beklagten die Abweisung des Klagebegehrens, dann darf, auch wenn andere Beklagte das Begehren ausdrücklich anerkennen, kein Anerkenntnisurteil gefällt werden.OGH 4 Ob 527/91, 18.06.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 92/17s, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 182/16z, 23.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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