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Ist das Verfahren fehlerhaft, wenn ich nicht verständigt wurde?

betrifft Nebenintervenienten, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Wird ein Nebenintervenient von der mündlichen Berufungsverhandlung nicht verständigt, macht das das Verfahren nicht nichtig. Das gilt für den Nebenintervenienten, dem nicht ausnahmsweise die Stellung eines Streitgenossen zukommt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1973)

Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des § 20 ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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