Muss das Berufungsgericht verhandeln, wenn ich es beantrage?
betrifft Kläger, Beklagte, Berufungswerber
Nein. Kann das Berufungsgericht die Sache auch ohne mündliche Verhandlung abschließend erledigen, darf es in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden. Dass die von Ihnen beantragte Verhandlung unterbleibt, ist weder ein Verfahrensfehler noch ein Nichtigkeitsgrund.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2010)
Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Unterbleiben der beantragten mündlichen Berufungsverhandlung begründet keine Nichtigkeit.OGH 9 ObA 17/19v, 23.07.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 26.
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 38/23d, 21.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 17/19v, 23.07.2019, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 128/18g, 29.08.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 173/16x, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 111/16d, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 ObA 163/15h, 27.01.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 §480 Abs1
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Kein Antragsrecht auf Berufungsverhandlung
Verfahrensrecht · Berufungsverhandlung bei verlesenen Beweisen
Verfahrensrecht · Ermessen über die Berufungsverhandlung
Verfahrensrecht · Fehlende Verständigung des Nebenintervenienten
Verfahrensrecht · Falsche Besetzung des Berufungsgerichts