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Ist ein fehlender Hinweis des Gerichts ein schwerer Verfahrensfehler?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat Sie das Erstgericht nicht ausreichend angeleitet, ist das keine Nichtigkeit. Das Berufungsgericht darf einen solchen Verstoß daher nicht von sich aus aufgreifen; tut es das doch, ist seine eigene Entscheidung mangelhaft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 30.10.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der vom Berufungsgericht angenommene Verstoß des Erstgerichtes gegen die ihm nach § 432 Abs 1 ZPO obliegende Anleitungspflicht begründet keine Nichtigkeit und darf vom Berufungsgericht nicht wie eine solche von Amts wegen aufgegriffen werden. Die amtswegige Wahrnehmung eines zu Unrecht als Nichtigkeit gewerteten Verfahrensverstoßes stellt einen Mangel der Berufungsentscheidung dar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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