Muss ich die Kosten tragen, wenn ich viel zu hoch geklagt habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: (Geld-)Schadenersatz in Folge des Diesel-AbgasskandalsOGH 10 Ob 46/23x, 16.01.2024
- Konnte der Klägerin das (überwiegende) Unterliegen erst aufgrund der nach Einbringung der Revision veröffentlichten Rechtsprechung bekannt sein, ist die Überklagung – auch angesichts entsprechender Zusprüche durch erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen in anderen Verfahren – noch nicht als erkennbare und offenbare Überforderung außerhalb jeder vernünftigen Überlegung zu qualifizieren.OGH 10 Ob 46/23x, 16.01.2024
- § 43 Abs 2 zweiter Fall ZPO gelangt zur Anwendung, wenn die Überklagung noch nicht als erkennbare und offenbare Überforderung außerhalb jeder vernünftigen Überlegung qualifiziert werden muss.OGH 2 Ob 63/11w, 14.07.2011
- Eine offenbare Überklagung liegt etwa dann vor, wenn mehr als doppelt soviel eingeklagt als zugesprochen wird.OGH 2 Ob 74/05d, 07.02.2007
- Hier: Überklagung um mehr als das Dreifache des angemessenen Betrages.OGH 2 Ob 78/05t, 01.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035993 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 10 Ob 29/25z, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 3/24s, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 46/23x, 16.01.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 3 Ob 65/18g, 14.08.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Steht fest, dass Ihnen ein Schaden zu ersetzen ist, räumt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit ein, den Betrag nach freier Überzeugung festzusetzen. Damit wird zugleich die allgemeine Regel eingeschränkt, dass Sie als Geschädigter Bestand und Höhe der Forderung beweisen müssen.
Ja, wenn Sie sie dort nicht geltend machen konnten. War es Ihnen wegen der Eigenart des Kostenrechts unmöglich, den Sachverhalt schon im Vorprozess mit Erfolg vorzubringen, steht die rechtskräftige Kostenentscheidung einer späteren Schadenersatzforderung nicht entgegen.