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Was gilt, wenn der Kläger meine Anschrift gar nicht gesucht hat?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Kläger, Abwesende
Wer klagt, muss sich zuerst ernsthaft bemühen, die Anschrift des Gegners herauszufinden. Wird nur wegen dieser Nachlässigkeit ein Kurator für Sie bestellt, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, sind die Bestellung und das damit geführte Verfahren nichtig. Das gilt nicht, wenn Sie auch bei sorgfältiger Suche nicht auffindbar gewesen wären.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Führt eine Vernachlässigung der vorprozessualen Sorgfalt des Klägers (zur Erkundungspflicht und Bescheinigungspflicht vgl SZ 25/10, EvBl 1955/22, SZ 38/45 ua) zur Bestellung eines Prozeßkurators nach den §§ 115, 116 ZPO, ohne daß die Voraussetzungen hiezu tatsächlich vorgelegen sind, dann ist die Kuratorbestellung und das in der Folge mit ihm durchgeführte Verfahren - wie im Fall einer erschlichenen Kuratorbestellung (vgl EvBl 1951/403, SZ 27/102 ua) - nichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Übergangenes Teilbegehren im Berufungsurteil

Das ist ein Verfahrensmangel, keine Nichtigkeit. Hat das Berufungsgericht über einen Teil Ihres Begehrens nicht entschieden, kann der Oberste Gerichtshof die Entscheidung selbst ergänzen.

günstig für Kläger Versäumungsurteil bei Nichterscheinen

Erscheinen Sie nicht, hält das Gericht das, was die Gegenseite behauptet, grundsätzlich für wahr und entscheidet auf dieser Grundlage. Nur wenn schon vorliegende Beweise diese Behauptungen zwingend widerlegen, darf das Gericht sie nicht zugrunde legen. Die bloße Möglichkeit, dass Sie etwas hätten einwenden können, genügt dafür nicht.

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