Verliere ich mein Scheidungsrecht, wenn das Verfahren lange ruht?
günstig für Scheidungskläger betrifft Ehegatten, Scheidungskläger
Nein. Allein daraus, dass Ihr Scheidungsverfahren längere Zeit geruht hat, folgt nicht, dass die Frist für die Scheidungsklage abgelaufen ist. Unter Umständen kann das Ruhen aber bedeuten, dass Sie die vorgeworfenen Verfehlungen verziehen haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Aus der Tatsache, daß das Verfahren längere Zeit geruht hat, kann nicht etwa Ablauf der Frist des § 57 EheG abgeleitet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter Umständen kann das Ruhen des Verfahrens bedeuten, daß die mit der Klage geltend gemachten Eheverfehlungen verziehen wurden.OGH 1 Ob 726/76, 14.10.1976
- Umso weniger aus dem vom Prozeßgericht gesetzwidrig verursachten faktischen Verfahrensstillstand.OGH 5 Ob 213/75, 28.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 21/19t, 24.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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