Zählt eine Verfehlung noch, wenn ich sie lange ertragen habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Auszug aus der Ehewohnung und die Erhebung der Scheidungsklage geben deutlich zu erkennen, daß die Verfehlungen als ehestörend empfunden wurden, wenn auch die Klägerin zunächst Scheidungsklage nicht erhoben und das trunksüchtige und streitsüchtige Verhalten des Beklagten ertragen hat.OGH 8 Ob 531/82, 04.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §56 A; EheG §56 C
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Scheidung ist abzulehnen, wenn Ihr schweres Fehlverhalten erst durch das schuldhafte Verhalten des klagenden Ehepartners hervorgerufen wurde. Ebenso, wenn ein Zusammenhang mit dessen Verhalten besteht und die Scheidung deshalb sittlich nicht gerechtfertigt wäre. Und schließlich auch dann, wenn die Verfehlungen des Klägers unverhältnismäßig schwerer wiegen.
Wer im Scheidungsverfahren geklagt wird, kann seinen Antrag auf ein Mitverschulden auch auf bereits verziehene Verfehlungen des anderen stützen. Voraussetzung ist, dass dies der Billigkeit entspricht.