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Kann ich später noch Einwände gegen die Forderung erheben?

günstig für Kläger betrifft Beklagte, Kläger, Prozessparteien, Unternehmer
Entscheidet das Gericht zuerst nur über den Grund eines Anspruchs, gehören dorthin alle Behauptungen und Einwände, die den Bestand des Anspruchs betreffen. Das gilt für das Vorbringen der klagenden ebenso wie für die Einwendungen der beklagten Partei. Wer verhindern will, dass der Anspruch dem Grunde nach rechtskräftig feststeht, muss alle Einwände vor Schluss dieser Verhandlung vorbringen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die Einschränkung auf den Grund des Anspruches bedeutet nicht, dass nur über einzelne Voraussetzungen des Klagsanspruches wie etwa über das Verschulden, zu erkennen ist und dass weitere Voraussetzungen grundsätzlicher Art noch im Verfahren, das über die Höhe des Anspruches anzuführen ist, nicht zu behandeln wären. In das Verfahren über den Grund des Anspruches sind vielmehr sämtliche das Bestehen des Anspruches betreffende Behauptungen der Parteien verwiesen. Dies bezieht sich nicht nur auf das Klagsvorbringen, sondern auch auf die Einwendungen der beklagten Partei. Um den Eintritt der rechtskräftigen Feststellung des aufrechten Bestandes der Schadenersatzforderung zu verhindern, muss die beklagte Partei noch vor dem Schluss der Verhandlung erster Instanz, die den Grund des Anspruches betrifft, sämtliche Einwendungen dazu vorbringen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Voraussetzungen für ein Zwischenurteil

Ein Urteil über den Grund des Anspruchs darf erst ergehen, wenn alle Einwendungen erledigt sind, die dem Anspruch dem Grunde nach entgegenstehen. Dazu zählen auch Gegenforderungen, die die beklagte Partei geltend gemacht hat.

günstig für Beklagter Reichweite einer Klage für die Verjährung

Eine Klage hemmt die Verjährung nur für das, was Sie darin dem Grund und der Höhe nach geltend machen. Ohne rechtzeitiges Feststellungsbegehren kann der Grund des Anspruchs in einem späteren Prozess über weitere Beträge erneut geprüft werden, selbst wenn es um dasselbe schädigende Ereignis geht. Gegenüber einem Sozialversicherungsträger, auf den ein Anspruch übergegangen ist, kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die schon im Unfallzeitpunkt bestanden haben.

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