Kann ein Urteil aufgehoben werden, das die Insolvenz übersah?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Kläger, Beklagte
Wird entschieden, ohne dass das Gericht von der Insolvenzeröffnung wusste, wird das Urteil trotzdem rechtskräftig. Ein Antrag, es deshalb für nichtig zu erklären, ist nicht zulässig. Nach Eintritt der Rechtskraft kann auch das Höchstgericht seine eigene Entscheidung nicht mehr auf bloßen Antrag einer Partei beseitigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Wird in Unkenntnis der Konkurseröffnung entschieden, erwächst ein Urteil des OGH dennoch in Rechtskraft; ein Antrag auf Nichtigerklärung ist unzulässig. Nach Eintritt der Rechtskraft einer Sachentscheidung kann keine Instanz - auch nicht das Höchstgericht - die eigene Entscheidung auf bloßen Antrag einer Prozesspartei für nichtig erklären; in diesem Stadium darf das Fehlen von Prozessvoraussetzungen nur noch in bestimmten Einzelfällen auf Grund einer - sachlich und personell - besonders geregelten Antragstellung wahrgenommen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilnichtigkeit der Entscheidung über Unterhaltsherabsetzungsantrag im Pflegschaftsverfahren.OGH 8 Ob 14/07b, 18.04.2007
- Trotz eingetretener Unterbrechungswirkung unzulässiger Weise ergangene Entscheidungen sind nach herrschender Auffassung anfechtbar, wobei die Rechtsprechung unter Missachtung der Unterbrechung gefällte Urteile (regelmäßig nach § 477 Abs 1 Z 4 und 5 ZPO) als nichtig qualifiziert.OGH 8 Ob 14/07b, 18.04.2007
- Eine Urteilsfällung im unterbrochenen Verfahren bedeutet einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.OGH 6 Ob 318/01k, 21.02.2002
- Hier: Beschluss.OGH 2 Ob 249/00g, 07.12.2000
- Hier: Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des durch Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens.OGH 8 Ob 305/97d, 26.02.1998
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- Trotz eingetretener Unterbrechungswirkung unzulässigerweise ergangene Entscheidungen sind nicht wirkungslos sondern lediglich in die nächste Instanz anfechtbar oder mit aus Anlass eines Rechtsmittels wahrzunehmender Nichtigkeit behaftet.OGH 8 Ob 305/97d, 26.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 84/16p, 25.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 7 · Unterbrechung und Wiederaufnahme in anhängigen Rechtsstreitigkeiten
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 477
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