Zum Inhalt springen

Muss das Gericht die Einkünfte aus meinem Steuerbescheid übernehmen?

betrifft Kläger, Beklagter, Selbständige, Bezieher von Sozialleistungen
Verbindlich ist für das Gericht nur das, was die Behörde im Spruch des Bescheids festgelegt hat. Beim Einkommensteuerbescheid ist das die Höhe der ermittelten Einkünfte, auch wenn sie nur geschätzt wurden. Ob einzelne Einkünfte für Ihren Anspruch zählen, beurteilt das Gericht selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.01.2023 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bindend für das Gericht ist nur der Spruch über den Bescheidgegenstand.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Steuerbescheid als Unterhaltsgrundlage
Familienrecht · Schätzung der Unterhaltsgrundlage
Verfahrensrecht · Bindung an Spruch und Begründung eines Bescheids
Verfahrensrecht · Bindung an rechtskräftige Bescheide
Familienrecht · Betreuungspflichten bei der Einkommensanrechnung