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Scheitert meine Klage an einer falschen Formulierung?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ist Ihr Begehren nur versehentlich unrichtig formuliert, hat es das Gericht richtig zu fassen. Geht es etwa um die Feststellung, dass Sie einen Grundstücksteil durch langen Gebrauch erworben haben, muss das Gericht den Urteilsspruch so formulieren, dass er zweifelsfrei vollstreckt und im Grundbuch eingetragen werden kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Das Gericht hat ein nur versehentlich unrichtig formuliertes Klagebegehren richtig zu fassen. Ein auf "Feststellung" der eingetretenen Ersitzung eines Grundstückteiles gerichtetes Begehren hat das Gericht derart zu formulieren, dass es unzweifelhaft exekutionsfähig und einverleibungsfähig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Ihr Klagebegehren muss so bestimmt sein, dass daraus später eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft das Gericht von sich aus, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren.

günstig für Beklagter Bestimmtheit der Feststellungsklage

Auch bei einer Feststellungsklage muss genau und zweifelsfrei bezeichnet sein, welches Recht oder welches Rechtsverhältnis festgestellt werden soll, und in welchem Umfang. Das ist nötig, weil die Entscheidung später zwischen den Parteien bindend wirkt, auch wenn sie nicht zwangsweise vollstreckt wird.

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