Kann ich später rügen, dass das Gericht nicht nachgefragt hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat das Erstgericht seine Pflicht zur Anleitung verletzt, kann der Oberste Gerichtshof das nur aufgreifen, wenn Sie es schon in der Berufung gerügt haben. Haben Sie das versäumt und auch keinen entsprechenden Revisionsgrund geltend gemacht, bleibt der Fehler unbeachtet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (53 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozessleitungspflicht des Erstgerichtes im Sinne des § 182 ZPO kann vom OGH nicht wahrgenommen werden, wenn dies weder in der Berufung gerügt worden, noch, insoweit diesbezüglich auch ein Mangel des Berufungsverfahrens vorliegen würde (vgl Fasching IV, 306; SZ 25/219), ein derartiger Revisionsgrund (§ 503 Z 2 ZPO) geltend gemacht worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht rügt die Revision aber nicht, sodass dem Obersten Gerichtshof dessen Wahrnehmung untersagt ist.OGH 3 Ob 39/17g, 04.07.2017
- Wesentlicher Mangel des Berufungsverfahrens, wenn die zweite Instanz der klagenden Partei von Amts wegen die Möglichkeit eröffnete, die für eine Schlüssigstellung der Klagebegehren erforderlichen Tatsachenbehauptungen im fortgesetzten Verfahren nachzutragen, obgleich im Berufungsverfahren eine Verletzung der §§ 182, 182a ZPO durch das Erstgericht - mangels einer entsprechenden Verfahrensrüge - nicht angenommen werden durfte.OGH 1 Ob 151/06x, 12.09.2006
- Hier: Diesem Erfordernis hat der Kläger entsprochen: Das Erstgericht hat undifferenziert eine Verjährung hinsichtlich der ausgedehnten Beträge sowohl für Arbeits- als auch Materialleistungen angenommen, sodass sich eine Rüge in der Berufung dahin erübrigte, dass dem Kläger keine Möglichkeit eingeräumt worden sei, sein Begehren schon in der Klage entsprechend aufzuschlüsseln. In der Revision rügte der Kläger ausdrücklich, durch die Rechtsansicht des Berufungsgerichts überrascht worden zu sein, dass sämtliche Ersatzansprüche für zweckverfehlende Arbeitsleistungen verjährt seien und dass sein Begehren teilweise unschlüssig sei.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Eine Verletzung der Anleitungs- und Belehrungspflicht (§ 182 ZPO) gegenüber dem auch in der mündlichen Berufungsverhandlung bereits durch einen Rechtsanwalt qualifiziert vertreten gewesenen Kläger liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der vom Berufungsgericht als offenkundig beurteilten Tatsachen erhebt.OGH 10 ObS 265/03y, 13.01.2004
- Im Rechtsmittel ist die Erheblichkeit des behaupteten Verfahrensmangels - wenn sie nicht offenkundig ist - darzulegen. Im Falle der Behauptung der Verletzung der Anleitungspflicht muss daher der Rechtsmittelwerber darlegen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Erörterung seines Vorbringens vorgebracht hätte, weil nur auf dieser Grundlage die Wesentlichkeit des Mangels beurteilt werden kann.OGH 9 Ob 6/02a, 20.02.2002
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- Da es sich um einen Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO handelt, könnte dieser nur zur Aufhebung der Urteils des Berufungsgerichtes führen, wenn er wesentlich für die Entscheidung wäre und sich auf diese auswirken hätte können. Die Erheblichkeit hätte der Beklagte in der Revision darlegen müssen.OGH 3 Ob 101/99w, 24.11.1999
- Da das Berufungsgericht Verfahrensmängel nur auf Rüge hin aufgreifen darf , kann die Nichtberücksichtigung eines ungerügt gebliebenen Verfahrensfehlers durch das Gericht zweiter Instanz keinen Mangel des Berufungsverfahrens bilden.OGH 4 Ob 1521/96, 27.02.1996
- Hier: "Überraschende Rechtsansicht" begründet keine Nichtigkeit.OGH 6 Ob 574/87, 30.05.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 53.
- OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 86/25k, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 17/25w, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 30/24w, 09.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 233/22s, 24.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 24/22s, 29.03.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 22/21b, 30.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 123/20a, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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