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Kann ich später rügen, dass das Gericht nicht nachgefragt hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat das Erstgericht seine Pflicht zur Anleitung verletzt, kann der Oberste Gerichtshof das nur aufgreifen, wenn Sie es schon in der Berufung gerügt haben. Haben Sie das versäumt und auch keinen entsprechenden Revisionsgrund geltend gemacht, bleibt der Fehler unbeachtet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (53 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozessleitungspflicht des Erstgerichtes im Sinne des § 182 ZPO kann vom OGH nicht wahrgenommen werden, wenn dies weder in der Berufung gerügt worden, noch, insoweit diesbezüglich auch ein Mangel des Berufungsverfahrens vorliegen würde (vgl Fasching IV, 306; SZ 25/219), ein derartiger Revisionsgrund (§ 503 Z 2 ZPO) geltend gemacht worden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 53.

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