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Wann kann ich ein Hilfsbegehren stellen und wie genau muss es sein?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Über ein Hilfsbegehren wird nur verhandelt und entschieden, wenn Ihrem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird. Sie können es bereits in der Klage oder auch später im Verfahren erheben. Es muss ebenso wie das Hauptbegehren zweifelsfrei erkennen lassen, was und in welchem Umfang Sie verlangen, bei einer Rechtsgestaltung auch, ab wann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 29.07.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Das Wesen des Eventualbegehrens liegt darin, dass die Verhandlung und Entscheidung darüber von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird. Ein Eventualbegehren kann schon in der Klage oder aber auch während des Rechtsstreites erhoben werden, es muss aber immer - ebenso wie auch das Hauptbegehren - bei Rechtsgestaltungsklagen den Gegenstand, den Umfang und allenfalls auch den Eintritt der begehrten Rechtsgestaltung zweifelsfrei erkennen lassen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit

Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Begehrens

Ihrem Begehren muss zu entnehmen sein, worum es geht, um welche Art von Leistung, in welchem Umfang und zu welcher Zeit sie zu erbringen ist. Dass sich das alles erst ermitteln lässt, genügt nur dort, wo das Gesetz das ausdrücklich zulässt.

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