Kann der Schädiger die Umsatzsteuer im selben Prozess zurückfordern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Ersatz von Prozesskosten stellt echten, nicht steuerbaren Schadenersatz an die obsiegende Partei dar.OGH 9 Ob 59/12k, 31.07.2013
- Der Schadenersatzprozess soll nicht mit steuerrechtlichen Fragen belastet werden, dafür steht dem Schädiger ein besonderer Bereicherungsanspruch zu.OGH 2 Ob 148/12x, 24.01.2013
- Frage, ob diese Judikatur, die Überlegungen zur Vorsteuerabzugsberechtigung aus dem Schadenersatzprozess ausscheidet, auch bei Geltendmachung nur der Umsatzsteuer anzuwenden ist, wurde offen gelassen.OGH 1 Ob 60/09v, 26.05.2009
- Da Rückersatz begrifflich Ersatz zur Voraussetzung hat, kann der Anspruch auf Rückersatz nicht vor der Ersatzleistung mit Erfolg geltend gemacht werden.OGH 8 Ob 238/76, 19.01.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 22.
- OGH 3 Ob 12/26z, 23.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 39/24x, 23.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 3/19p, 24.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 198/15v, 30.03.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.
Ja. Haben Sie Schadenersatz einschließlich Umsatzsteuer erhalten und sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen Sie diesen Steueranteil zurückzahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und wie Sie die Reparatur tatsächlich durchführen ließen.