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Kann der Schädiger die Umsatzsteuer im selben Prozess zurückfordern?

günstig für Geschädigter betrifft Schädiger, Geschädigte, Unternehmer, Versicherungen
Wer Schadenersatz zahlen muss, kann seinen Anspruch auf Rückersatz der Umsatzsteuer nicht in demselben Verfahren geltend machen. Dafür ist ein eigener Rechtsstreit nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Schädiger kann seinen ihm gemäß Art XII Z 3 EGUStG 1972 zustehenden Rückersatzanspruch in einem gegen ihn geführten Schadenersatzprozess nicht geltend machen, sondern ist auf die Führung eines getrennten Rechtsstreites verwiesen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 22.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umsatzsteuer beim Schadenersatz

Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.

günstig für Schädiger Umsatzsteuer im Schadenersatz

Ja. Haben Sie Schadenersatz einschließlich Umsatzsteuer erhalten und sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen Sie diesen Steueranteil zurückzahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und wie Sie die Reparatur tatsächlich durchführen ließen.

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