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Muss ich in der Klage angeben, auf welches Gesetz ich mich stütze?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Legen Sie sich nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund fest, muss das Gericht den vorgetragenen Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilen. Die Tatsachen, aus denen Sie Ihren Anspruch ableiten, müssen Sie aber vorbringen; eine rechtliche Einordnung schulden Sie nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Hat sich der Kläger nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund festgelegt, so hat das von ihm angerufene Gericht den ihm vorgetragenen einheitlichen Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen; dies auch dann, wenn es als Arbeitsgericht (ordentliches Gericht) nur zur Entscheidung über einen der aus dem Sachverhalt abzuleitenden Rechtsgründe berufen wäre, die Entscheidung über die anderen ableitbaren Rechtsgründe hingegen in den Kompetenzbereich der ordentlichen Gerichte (Arbeitsgerichte) fiele.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037593 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 33.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Leerformel im Klagevorbringen

Nein. Der Satz, Sie stützten Ihre Klage auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, hilft Ihnen nicht. Sie müssen jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt. Ohne dieses Vorbringen kann das Gericht einen anderen Rechtsgrund nicht heranziehen.

günstig für Beklagter Bindung des Gerichts an den Rechtsgrund

Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.

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