Wann handle ich grob fahrlässig?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Schädiger, Geschädigte
Grob fahrlässig handeln Sie, wenn der Schaden als wahrscheinlich vorhersehbar war. Der Fehler muss so schwer oder so häufig sein, dass er nur besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen unterläuft. Dann liegt der Verdacht nahe, dass der Schaden sogar in Kauf genommen wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Schade als wahrscheinlich vorhersehbar war, wenn das Versehen mit Rücksicht auf seine Schwere oder Häufigkeit nur bei besonderer Nachlässigkeit und nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommen kann und nach Umständen auch wohl die Vermutung des bösen Vorsatzes nahelegt (hier: Mankohaftung eines Filialleiters in der Lebensmittelbranche).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneinung eines groben Verschuldens bei ForstarbeitenOGH 8 Ob 89/23f, 26.06.2024
- Hier: Verneinung eines groben Verschuldens bei Prospektkontrollortätigkeit.OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024
- Hier: „Ungeschickte“ Verfahrensführung eines Schiedsverfahrens durch einen Schiedsrichter - in casu keine (krass grobe) Fahrlässigkeit.OGH 4 Ob 197/13v, 17.02.2014
- Grobes Verschulden läge vor, wenn die Verfahrensführung durch den Vorsitzenden eines Schiedsgerichts im Schiedsverfahren in derart krassem Widerspruch zur dort geltenden Verfahrensordnung gestanden wäre, dass sie für einen typischen Schiedsrichter (§ 1299 ABGB) eine auffallende Vernachlässigung seiner Pflichten wäre, die mit an Vorsatz grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Abberufung wegen Befangenheit führt.OGH 4 Ob 197/13v, 17.02.2014
- Hier: Vorsätzliche Begehung (Misshandlung) unter fahrlässig in Kauf genommenen Folgen (Körperverletzung) (§83 Abs 2 StGB) reicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit iSd § 332 ASVG nicht aus.OGH 2 Ob 143/13p, 13.02.2014
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Nur wenn besondere Umstände vorgelegen wären, die das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, wäre grobe Fahrlässigkeit zu verneinen.OGH 7 Ob 271/03h, 03.12.2003
- Besondere Nachlässigkeit kann sich nicht nur durch die Schwere des Versehens, sondern auch durch seine Häufigkeit manifestieren.OGH 9 ObA 259/02g, 22.01.2003
- Der Eintritt des Schadens muß als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich vorhersehbar sein.OGH 9 ObA 223/88, 14.09.1988
- Es muß also ein objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß vorliegen, der dem Arbeitnehmer bei Würdigung aller Umstände des Falles und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.OGH 4 Ob 15/83, 03.04.1984
- SchweißarbeitenOGH 4 Ob 50/75, 21.10.1975
- Hiebei ist im Einzelfall auf die persönlichen Verhältnisse einzugehen.OGH 4 Ob 42/74, 09.07.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 38.
- OGH 8 Ob 89/23f, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1298
- ABGB § 1324
- Strafgesetzbuch (StGB) § 88 · Fahrlässige Körperverletzung
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