Zum Inhalt springen

Wann handle ich grob fahrlässig?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Schädiger, Geschädigte
Grob fahrlässig handeln Sie, wenn der Schaden als wahrscheinlich vorhersehbar war. Der Fehler muss so schwer oder so häufig sein, dass er nur besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen unterläuft. Dann liegt der Verdacht nahe, dass der Schaden sogar in Kauf genommen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Schade als wahrscheinlich vorhersehbar war, wenn das Versehen mit Rücksicht auf seine Schwere oder Häufigkeit nur bei besonderer Nachlässigkeit und nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommen kann und nach Umständen auch wohl die Vermutung des bösen Vorsatzes nahelegt (hier: Mankohaftung eines Filialleiters in der Lebensmittelbranche).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 38.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Schadenersatz · Maßstab der groben Fahrlässigkeit
Schadenersatz · Vorhersehbarkeit bei grober Fahrlässigkeit
Schadenersatz · Abgrenzung grobe und leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatz · Abgrenzung grobe und leichte Fahrlässigkeit