Wann hebt sich ein Fehler aus dem Alltag heraus?
betrifft Versicherungsnehmer, Geschädigte, Schädiger, Arbeitnehmer
Grob fahrlässig ist ein Verhalten nur, wenn es sich auffallend aus den unvermeidlichen Fehlern des täglichen Lebens heraushebt. Dabei sind Ihre persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Außerdem muss der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich vorhersehbar gewesen sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ein Handeln muss, um es als grob fahrlässig zu beurteilen, sich auffallend aus der Menge der unvermeidlichen Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens herausheben; dabei ist im Einzelfall auf die persönlichen Verhältnisse einzugehen, ferner muss der Schadenseintritt als wahrscheinlich voraussehbar sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein gänzliches Missachten eines Vorrangs, etwa weil der Benachrangte ohne auf die Seite zu blicken in die Kreuzung eingefahren ist, würde jedenfalls den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen.OGH 2 Ob 63/24i, 25.06.2024
- Hier: Verneinung eines groben Verschuldens bei Prospektkontrollortätigkeit.OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024
- Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung der Pflicht zur Unfallverhütung vorliegt, sodass der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar ist.OGH 8 ObA 93/22t, 25.01.2023
- Hier. Übermäßiger Alkoholkonsum (Blutalkoholwert von 1,99 Promille), durch den massive Koordinations- und Konzentrationsstörungen hervorgerufen wurden, ist grob fahrlässig.OGH 10 ObS 1/22b, 22.02.2022
- Hier: Verneinung grober Fahrlässigkeit bei bloßem Aufmerksamkeitsfehler jedenfalls vertretbar.OGH 2 Ob 104/20p, 17.09.2020
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Fußgängerin beim Linkseinbiegen übersehen.OGH 2 Ob 192/19b, 27.02.2020
- Hier: Unfall mit Zweiwegebagger/grobe Fahrlässigkeit bejaht.OGH 2 Ob 73/17z, 28.11.2017
- Hier: Art 6.2 AWB.OGH 7 Ob 9/14w, 29.01.2014
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt.OGH 7 Ob 9/14w, 29.01.2014
- Hier: Zu § 61 VersVG; Einbruch in einen PKW wegen sichtbar angebrachtem Navigationsgerät.OGH 7 Ob 17/11t, 16.02.2011
- Wann und unter welchen Umständen das Entzünden von Kerzen auf einem Christbaum als grob fahrlässig anzusehen ist, hängt von den konkreten, speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht generell, sondern nur einzelfallbezogen beantworten.OGH 7 Ob 20/08d, 07.02.2008
- Hier: Unterbrechung der versicherten Rückreise um mit einem Schmuckkoffer einen Copyshop aufzusuchen (§ 8 AÖTB 2001).OGH 7 Ob 22/07x, 14.02.2007
- Hier: Das "Übersehen" des einen Meter über die LKW-Führerkabine herausragenden nicht eingezogenen Hauptarmes des Kranes, der bei Durchfahren einer dem Lenker bekannten Unterführung abgerissen wird.OGH 8 ObA 114/03b, 23.01.2004
- Hier: Kreditvergabe ohne ausreichende Bonitätsprüfung und Rentabilitätsprüfung, Umgehung der Solvabilitätsbestimmungen durch Konsortialkredit: abgestufte Verantwortlichkeit bei Ressortverteilung zwischen den Geschäftsleitern einer Raiffeisenkasse; grobe Fahrlässigkeit des für die Kreditvergabe unmittelbar Zuständigen.OGH 8 ObA 78/02g, 08.08.2002
- Dies gilt auch für die Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters.OGH 8 ObA 78/02g, 08.08.2002
- Der Schadenseintritt muss auch subjektiv schwer vorzuwerfen sein (so schon 14 Ob 200/86)OGH 14 ObA 24/87, 24.02.1987
- Unfall infolge zu spät wahrgenommener Fahrbahnverengung (Aufmerksamkeitsfehler): keine grobe Fahrlässigkeit.OGH 14 Ob 80/86, 03.06.1986
- Es muss sich um einen objektiv besonders schweren Sorgfaltsverstoß handeln, der dem Arbeitnehmer bei Würdigung aller Umstände des Falles und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.OGH 4 Ob 113/82, 18.10.1983
- Hantieren mit offenem Feuer in einem geschlossenen Raum, in welchem deutlicher Gasgeruch festzustellen ist, durch den mit der Inbetriebnahme von Gaszentralheizungsanlagen Beauftragten.OGH 4 Ob 142/81, 14.12.1982
- Versehentliches Nichtablassen des Kühlwassers.OGH 4 Ob 2/75, 08.04.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 47.
- OGH 7 Ob 86/25k, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 170/24m, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 89/23f, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 63/24i, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 93/22t, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 6/20b, 29.04.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 26/19t, 28.03.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1324
- Strafgesetzbuch (StGB) § 88 · Fahrlässige Körperverletzung
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