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Zählt bei meiner Frist das Absenden oder das Einlangen?

betrifft Antragsteller, Kläger, Mieter, Wohnungseigentümer
Eine Frist ist nur dann eine Verfahrensfrist, wenn sie durch ein Verfahren ausgelöst wird oder in einem Verfahren läuft. Ist an eine Frist gebunden, dass ein Verfahren überhaupt erst eingeleitet wird, gilt sie nicht als Verfahrensfrist. Die Tage der Postbeförderung werden dabei nicht abgezogen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Eine prozessuale Frist ist nur eine solche, die entweder durch ein Verfahren ausgelöst wird oder in einem Verfahren läuft. Wird die Einleitung eines Verfahrens an eine Frist gebunden, so ist diese keinesfalls eine prozessuale. § 902 ABGB sieht eine Verlängerung der Frist um den Postenlauf nicht vor. VfGH vom 11.10.1980, B 454/79; Veröff: ÖVA 1981,17

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

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