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Braucht die Aufteilung eines Grundstücks eine Genehmigung der Behörde?

betrifft Miteigentümer, Grundeigentümer, Landwirte
Ja. Wird gemeinsames Eigentum durch reale Aufteilung des Grundstücks beendet, gilt das als Eigentumsübertragung unter Lebenden und braucht die grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Daran ändert sich nichts, wenn statt einer Einigung ein Gerichtsurteil die Teilung anordnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Naturalteilung zur Auseinandersetzung von Liegenschaftsmiteigentum ist "Eigentumsübertragung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden" im Sinne der GVG. Die Genehmigungspflicht ist nicht deshalb zu verneinen, weil an die Stelle einer Auseinandersetzungsvereinbarung das im Teilungsstreit gefällte Rechtsgestaltungsurteil tritt (Abl v EvBl 1960/352).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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