Entfällt die Miete auch, wenn ich Umsatzersatz bekommen habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dasselbe gilt auch für den Ausfallbonus.OGH 5 Ob 124/24g, 14.11.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 32/24w, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 124/24g, 14.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird die gemietete Sache durch ein Ereignis unbrauchbar, das zu den außerordentlichen Zufällen wie Feuer, Krieg oder Seuche zählt, gilt das nicht als ein Hindernis oder Unglücksfall, der nur Sie allein trifft. Der Rechtssatz beurteilt so eine Beschlagnahme durch eine Besatzungsmacht; das Gericht hat diesen Gedanken später auch auf COVID-19 bezogen.
Zu den außerordentlichen Ereignissen, bei denen kein Miet- oder Pachtzins zu zahlen ist, zählt ausdrücklich die Seuche, und COVID-19 ist ein solcher Fall. Die daraus folgenden behördlichen Betretungsverbote für bestimmte Geschäftslokale führten dazu, dass diese Objekte gar nicht gebraucht oder benutzt werden konnten.