Kann ich allein von der vereinbarten Schriftform abgehen?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein, allein können Sie das nicht. Von einer vereinbarten Schriftform können Sie und Ihr Vertragspartner nur gemeinsam abgehen. Das ist auch mündlich und sogar stillschweigend möglich, selbst wenn Sie für das Abgehen wiederum Schriftform vereinbart hatten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (108 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1937)
Die Parteien können vom Formvorbehalt zwar nicht einseitig, wohl aber einverständlich abgehen, auch ohne Einhaltung der Schriftform und nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein einvernehmliches Abgehen erfordert übereinstimmende eindeutige (ausdrückliche oder stillschweigende) Erklärungen, die sich auf die Beseitigung des Schriftformgebots beziehen müssen. Dafür ist jedenfalls vorausgesetzt, dass sich die Gesprächspartner des Formgebots bewusst sind und davon bewusst abgehen wollen. Wenn die Gesprächspartner entweder Vertreter oder Gehilfen sind, müssen sie auch in Bezug auf die Abänderung des Formgebots befugt sein.OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025
- Hier: Anscheinsvollmacht.OGH 9 Ob 76/21y, 17.02.2022
- Sie gilt nicht für einen einseitigen Formvorbehalt in Bezug auf die Wirksamkeit einseitiger Erklärungen im vorvertraglichen Bereich.OGH 4 Ob 143/18k, 26.02.2019
- Bezugspunkt dieser Rechtsprechung sind zwei‑ (oder mehr‑)seitige Verträge, in denen die Parteien einen solchen Formvorbehalt einverständlich festgelegt haben.OGH 4 Ob 143/18k, 26.02.2019
- Nach Maßgabe der Günstigkeit kann auch von einem (zulässigen) kollektivvertraglichen Formgebot, das den Inhalt des Arbeitsvertrages betrifft und auf diesen einwirkt, durch Individualvereinbarung abgegangen werden.OGH 8 ObA 38/14t, 26.06.2014
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- Bereits durch den vom übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner getragenen und von beiden Vertragspartnern als bindend erachteten Abschluss einer bestimmten Abrede kann die Abkehr vom Schriftformgebot vollzogen sein.OGH 9 ObA 156/12z, 21.02.2013
- Das Vorliegen einer Schriftformklausel bedeutet nicht automatisch auch deren Wirksamkeit zum maßgebenden Zeitpunkt des Abschlusses der mündlichen Vereinbarung.OGH 7 Ob 54/12k, 25.04.2012
- Das gilt nicht nur für eine nachträgliche Vereinbarung, sondern auch für vorausgehende und gleichzeitige Nebenabreden.OGH 7 Ob 136/09i, 02.09.2009
- Hier: Schlüssige Überlassung von Grünflächen und Parkplatzflächen während des Bestandverhältnisses (Wohnungsmiete).OGH 7 Ob 215/06b, 27.09.2006
- Das gilt selbst für den Fall, dass die Parteien die Schriftform auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit vereinbart haben.OGH 5 Ob 37/06m, 07.03.2006
- Es ist wohl auch möglich, einen (üblichen) Factoring-Vertrag durch schlüssiges Verhalten derartig zu modifizieren, dass letztlich eine Sicherungszession vorliegt.OGH 2 Ob 114/99z, 20.05.1999
- Eine nach Einigung in der Sache getroffene Formvereinbarung ist in der Regel bloß deklaratorisch gemeint. Bei der Einschaltung von Vertretern und dergleichen bewirkt die Klausel aber auch eine Vollmachtsbeschränkung auf das, was schriftlich fixiert ist.OGH 2 Ob 46/98y, 23.04.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 24/92, 12.02.1992
- ... nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch einvernehmliches Nichteinhalten, also durch zusätzliche formlose Abreden in der zu beweisenden Absicht, dennoch vertragliche Bindung zu erzeugen. Gleiches muss auch dann gelten, wenn die Schriftform auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit vereinbart wurde und das Abgehen nicht ausdrücklich, sondern nur stillschweigend erfolgte.OGH 8 Ob 661/90, 30.10.1990
- Der Hausverwalter kann nicht gültig die mündliche Abänderung eines schriftlichen von den Hauseigentümern selbst mit den Mietern abgeschlossenen schriftlichen Mietvertrages vornehmen, wenn der Mietvertrag die Bestimmung enthält, dass nur schriftliche Abänderungen gültig sein sollen.OGH 1 Ob 344/55, 25.05.1955
- Auch bei bloß vertragsmäßig bedungenem Erfordernis der Schriftlichkeit für die Gültigkeit von Vertragsänderung ist die bloß mündliche Abänderung unwirksam, sofern nicht diese Klausel einverständlich beseitigt wurde.OGH 1 Ob 657/37, 07.07.1937
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 108.
- OGH 1 Ob 138/25p, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 44/25m, 29.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 ObA 18/25z, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 195/22b, 25.01.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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