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Kann ich allein von der vereinbarten Schriftform abgehen?

betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein, allein können Sie das nicht. Von einer vereinbarten Schriftform können Sie und Ihr Vertragspartner nur gemeinsam abgehen. Das ist auch mündlich und sogar stillschweigend möglich, selbst wenn Sie für das Abgehen wiederum Schriftform vereinbart hatten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (108 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1937)

Die Parteien können vom Formvorbehalt zwar nicht einseitig, wohl aber einverständlich abgehen, auch ohne Einhaltung der Schriftform und nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 108.

Im Gesetz

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