Welche Regeln gelten für den Vertrag mit meinem Anwalt?
betrifft Klienten, Rechtsanwälte
Auf den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt ist zunächst die Rechtsanwaltsordnung anzuwenden. Nur ergänzend gelten die allgemeinen Regeln über die Bevollmächtigung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 20.03.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Auf den Vertrag des Rechtsanwaltes mit seinem Klienten ist zunächst die Rechtsanwaltsordnung anzuwenden; hilfsweise gelten die Bestimmungen über den Bevollmächtigungsvertrag.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 11 Abs 2 RAO.OGH 5 Ob 219/19w, 17.04.2020
- Hier: Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der (laufenden) rechtlichen Beratung und Vertretung einer Privatstiftung.OGH 6 Ob 155/06x, 31.08.2006
- Für Fehler bei der Betreuung ihrer Klienten haben Rechtsanwälte und Steuerberater mit dem Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB einzustehen. Der Rechtsanwalt schuldet eine fachgerechte Geschäftsbesorgung. Die Haftungsgrundlage wird in den Bestimmungen der RAO (vergleiche § 9 RAO) und subsidiär in den Bestimmungen des ABGB über den Bevollmächtigungsvertrag erblickt.OGH 6 Ob 304/99w, 20.01.2000
- Überwiegen im Rechtsverhältnis die dem Bevollmächtigungsvertrag zu unterstellenden Leistungen, gilt Anwaltsvertragsrecht.OGH 1 Ob 598/91, 18.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 23.
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 198/20h, 04.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 219/19w, 17.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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