Darf derselbe Vertreter beide Vertragsparteien gleichzeitig vertreten?
betrifft Vertragspartner, Vollmachtgeber, Rechtsanwälte, Notare
Nach österreichischem Recht darf jemand beide Seiten eines Geschäfts vertreten, wenn beide Vertragsteile damit einverstanden sind. Auch eine nachträgliche Genehmigung genügt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Eine Doppelvertretung ist nach österreichischem Recht zumindest dann zulässig, wenn die Vertragsteile dieser zugestimmt oder sie genehmigt haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einwilligung des Machtgebers heilt diesen Vertretungsmangel und wird insofern nicht als schenkungsvertragliche Willenserklärung, sondern als Vollmacht zum Insichgeschäft gewertet.OGH 5 Ob 110/13g, 21.02.2014
- Soweit die Gefahr einer Interessenkollision droht, handelt der Machthaber bei Doppelvertretung ebenso wie bei Selbstkontrahieren im engeren Sinn insoweit ohne Vertretungsmacht.OGH 5 Ob 179/09y, 25.03.2010
- Insichgeschäfte sind nur insoweit zulässig, als keine Interessenkollision droht und der Abschlusswille derart geäußert wird, dass die Erklärung unzweifelhaft feststeht und nicht unkontrollierbar zurückgenommen werden kann. Sie sind zulässig, wenn das Geschäft dem Vertretenen nur Vorteile bringt, keine Gefahr der Schädigung des Vertretenen besteht oder dieser einwilligt.OGH 5 Ob 179/09y, 25.03.2010
- Hier: Grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers, allerdings Unterlassen der pfandrechtlichen Sicherstellung des Kaufpreises.OGH 10 Bkd 3/05, 12.03.2007
- Im Fall der Auftragserteilung mit der grundbücherlichen Durchführung eines Kaufvertrages durch beide Vertragspartner (mit widerstreitenden Interessen) stellt das Tätigwerden des Rechtsanwaltes einen Fall zulässiger Doppelverwertung nach § 10 RAO dar. Er ist allerdings diesfalls verpflichtet, eine umfassende und gleichartige Wahrung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen.OGH 10 Bkd 3/05, 12.03.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Der Geschäftsbesorger hat in diesem Fall die Interessen beider Geschäftsherrn entsprechend zu wahren. Nur wenn Interessenkollision zu befürchten ist, ist Doppelvertretung unzulässig.OGH 7 Ob 13/90, 05.04.1990
- Österreichische Handpappenfabriken.OGH Okt 1/75, 06.06.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 5 Ob 59/23x, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 37/20g, 08.04.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 146/17g, 29.08.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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