Kann ich feststellen lassen, dass mein Vertrag ein Mietvertrag ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1933)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellungsfähigkeit iSd § 228 ZPO der Frage, ob das Mietverhältnis zur Gänze den Bestimmungen des MRG unterliegt.OGH 1 Ob 194/11b, 24.11.2011
- Die Anwendbarkeit einer konkreten Rechtsnorm ist nicht feststellungsfähig.OGH 5 Ob 190/08i, 04.11.2008
- Hier: Feststellung des Nichtbestehens von Verwertungsrechten iSv § 11 des Gesamtvertrages für ständige freie Mitarbeiter bei österreichischen Tages-/Wochenzeitungen.OGH 4 Ob 231/06h, 19.12.2006
- Klage auf Feststellung, daß ein Bestandverhältnis eine Miete sei.OGH 6 Ob 696/80, 10.12.1980
- Verdrängter Mieter klagt auf Feststellung.OGH 3 Ob 476/52, 11.09.1952
- Keine res judicata, weil bereits die Mietkommission über diese Frage entschieden hat.OGH 3 Ob 584/51, 24.10.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 48/25z, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird auf Räumung geklagt, prüft das Gericht nicht, ob eine frühere gerichtliche Aufkündigung den besonderen Verfahrensvorschriften entsprochen hat. Geprüft wird nur, ob die außergerichtliche Kündigung nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts geeignet war, das Mietverhältnis wirksam zu beenden.
Nein. Sie können gegen die Mietzinsforderung zwar außergerichtlich aufrechnen und dann bestreiten, dass ein Rückstand besteht, aber nur bevor das Gericht den Rückstand mit Beschluss festgestellt hat. Danach wird eine Aufrechnung nicht mehr berücksichtigt, selbst wenn sie sich auf einen früheren Sachverhalt stützt. Die Regel soll Verzögerungen des Verfahrens vermeiden.