Kann ich einzelne Posten der Mietzinsabrechnung gerichtlich klären lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Feststellung, dass die für die Jausenstation angebrachten Hinweisschilder "rechtmäßig angebracht" wurden, beinhaltet die Feststellung der rechtlichen Eigenschaft einer Tatsache.OGH 7 Ob 312/97a, 11.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038947 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 6 Ob 36/25z, 30.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 44/24x, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 37/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob eine Hauptmietzinsabrechnung inhaltlich richtig ist, wird im außerstreitigen Mietverfahren grundsätzlich nicht geprüft. Der Vermieter erfüllt seine Pflicht aber nur, wenn er eine wenigstens formell vollständige Abrechnung legt, und das können Sie in diesem Verfahren durchsetzen.
Sie können die zulässige Höhe des Hauptmietzinses für die Zukunft oder zu bestimmten Zinsterminen feststellen lassen. Sie können sich aber auch damit begnügen, feststellen zu lassen, nach welcher Regel der Mietzins zu bilden ist. Möglich ist daneben die eigene Feststellung der maßgeblichen Kategorie oder der Nutzfläche.