Muss ich begründen, warum ich eine Feststellung brauche?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellungsklage, dass ein Kaufvertrag nicht (mehr) besteht: Das rechtliche Interesse an der Feststellung wurde verneint.OGH 3 Ob 150/13z, 08.10.2013
- Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Rechtsbeziehung zwischen den Streitteilen bereits beendet ist.OGH 2 Ob 31/07h, 27.03.2008
- Hier: Feststellung eines bereits beendeten Jagdpachtverhältnisses.OGH 6 Ob 651/83, 28.02.1985
- Durch Geltendmachung konkreter Umstände.OGH 5 Ob 46/81, 01.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 29.
- OGH 7 Ob 200/25z, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 16/21t, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 83/18y, 27.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.
Ein Interesse an einer raschen Feststellung wird angenommen, wenn das Urteil für Sie praktische Bedeutung hat und Sie auf keinem anderen Weg zu Ihrem Recht kommen oder einen drohenden Nachteil abwenden können. Dann ist die Feststellungsklage zulässig.