Kann ein Gericht meine Einstufung im Kollektivvertrag überprüfen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Welcher Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrags eine Beschäftigung zuzuordnen ist, ist eine Frage des Rechts. Darüber entscheidet daher das Gericht selbst. Sie können diesen Punkt deshalb auch noch beim Obersten Gerichtshof aufgreifen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
In welche Verwendungsgruppe eines KollV ein Beschäftigter einzustufen ist, ist Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Frage ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu lösen.OGH 10 ObS 164/16i, 24.01.2017
- Das gilt auch für die Beurteilung, ob bestimmte Tätigkeiten bei einem früheren Dienstgeber im Sinn einer in einem Kollektivvertrag vorgesehenen Vordienstzeitenanrechnung zu berücksichtigen sind.OGH 8 ObA 19/08i, 16.06.2008
- Die Frage, in welche Verwendungsgruppe/Beschäftigungsgruppe eines anwendbaren Kollektivvertrags die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit eines Versicherten einzureihen ist, ist eine Rechtsfrage, die anhand eines Vergleichs der ausgeübten Tätigkeit mit den Einstufungskriterien des Kollektivvertrags zu lösen ist, aber keine Tatsachenfrage.OGH 10 ObS 370/02p, 07.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 10 ObS 91/23i, 09.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 106/20a, 25.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 56/20y, 28.09.2020
- OGH 9 ObA 15/18y, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 24/17w, 20.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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