Wann ist das Zugesprochene etwas anderes als verlangt?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Ob das Gericht etwas Geringeres oder etwas ganz anderes zuspricht, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und jenem Anspruch, den das Gericht aufgrund der Tatsachen für berechtigt hält. Entscheidend ist also dieser Vergleich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gegenüber dem allein auf die Entfernung der Bäume gerichteten Hauptbegehren wäre eine Klagestattgebung in der Form einer Absicherung (durch Abstützen, Sichern mit Seilen oder Gurten) kein Minus, sondern ein Aliud und würde damit gegen § 405 ZPO verstoßen.OGH 1 Ob 24/19i, 03.04.2019
- Hier: Begehren auf Feststellung der Grenze.OGH 1 Ob 96/18a, 17.07.2018
- Ein auf die Leistung an mehrere Kläger zur gesamten Hand gerichtetes Klagebegehren begreift als Minus den Zuspruch an nur einen der Kläger in sich, wenn dieser in Ermangelung einer Gläubigermehrheit allein zur Geltendmachung des Anspruchs legitimiert ist.OGH 2 Ob 12/14z, 22.01.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041023 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 26.
- OGH 5 Ob 41/25b, 23.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 182/21g, 04.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 154/21g, 23.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 187/20s, 22.12.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 164/20h, 21.10.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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