Kann ich mich wehren, wenn das Gericht ein streitiges Verfahren anordnet?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Trägt das Rekursgericht dem Erstgericht auf, die Sache im ordentlichen streitigen Verfahren zu behandeln, können Sie als beklagte Partei dagegen kein Rechtsmittel erheben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Dem Beklagten steht gegen den Beschluss des Rekursgerichts, mit dem dem Erstgericht in Erledigung des Rekurses gegen einen a limine nach § 40 a JN gefassten Beschluss die Einleitung des gesetzlichen streitigen Verfahrens aufgetragen wird, kein Rechtsmittel zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 37 Abs 3 ASGG.OGH 4 Ob 153/18f, 23.08.2018
- Die a limine im Streitverfahren gefällte Entscheidung des Erstgerichts über die Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs entfaltet keine Bindungswirkung für die Antragsgegnerin.OGH 5 Ob 79/14z, 26.09.2014
- Wenn das Ausgangsverfahren ein Zivilprozess war.OGH 4 Ob 56/09b, 21.04.2009
- Außer dem Fall einer a limine-Zurückweisung können Beschlüsse über die anzuwendende Verfahrensart von beiden Parteien angefochten werden.OGH 6 Ob 66/02b, 18.04.2002
- Das außerstreitige Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG ist dem streitigen Verfahren stark angenähert, weshalb auch für dieses Verfahren gilt, dass die a limine - ohne Anhörung der Gegenseite - gefällte Entscheidung über die richtige Verfahrensart keine Bindungswirkung für den Antragsgegner erzeugt.OGH 5 Ob 132/01z, 12.06.2001
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Wurde ein über die Verfahrensart absprechender Beschluss a limine gefasst, so kommt ihm dann keine bindende Wirkung für das weitere Verfahren zu, wenn das Ausgangsverfahren ein Zivilprozess war. Dem noch nicht am Verfahren beteiligten Beklagten ist diesfalls die Anfechtung der Entscheidung verwehrt (Ballon in Fasching I3, Rz 10 zu § 40a JN mwN). Der Grund hiefür liegt in der Einschränkung der Entscheidungsgrundlagen auf das in der Klage enthaltene Vorbringen; der zu dieser Frage noch nicht gehörte Prozessgegner kann seine Argumente gegen die Feststellung der Verfahrensart noch im weiteren Verfahren geltend machen.OGH 5 Ob 132/01z, 12.06.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 9/23v, 27.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/19w, 20.02.2019, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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