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Wann muss mein Interesse an einer Feststellung noch bestehen?

betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Rechtsuchende
Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse daran, dass rasch geklärt wird. Dieses Interesse muss noch zu jenem Zeitpunkt bestehen, zu dem die Verhandlung in erster Instanz geschlossen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (55 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Das gemäß § 228 ZPO erforderlich rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung im Sinne des § 406 ZPO muss im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz gegeben sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 55.

Im Gesetz

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