Bindet mich als neuen Gesellschafter der Wille der Gründer?
günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Gründer, Personengesellschaften, Unternehmer
Nur eingeschränkt. Unter den Gründungsmitgliedern zählt der übereinstimmende Wille auch dann, wenn er im Vertragstext keinen Niederschlag gefunden hat. Treten Sie später ein, wirkt dieser Wille für Sie nur, wenn er Ihnen bekannt war und Sie ihm zumindest stillschweigend zugestimmt haben.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Zwischen den Gründungsmitgliedern einer Personengesellschaft ist der übereinstimmende Parteiwille selbst dann maßgebend, wenn er in den ausdrücklichen Erklärungen keinen Niederschlag gefunden hat. Kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, kann auf den subjektiven Parteiwillen der Gründungsgesellschafter nur mehr zurückgegriffen werden, wenn dieser den neu eintretenden Mitgliedern bekannt war und sie diesem subjektiven Parteiwillen zumindest konkludent zugestimmt haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 211/22f, 17.02.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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