Kann ich meine Klage anpassen, wenn der Gegner insolvent wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1947, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1947)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sie ist auf Antrag oder auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch im Revisionsstadium vorzunehmen.OGH 1 Ob 170/00g, 19.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 ObA 61/17m, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird über das Vermögen des Beklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet und meldet der Kläger die eingeklagte Forderung dort nicht an, ist das Verfahren damit nicht erledigt. Der Insolvenzverwalter kann es fortsetzen, um den Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten für den Schuldner durchzusetzen.
Ja, wenn im Unterbrechungsbeschluss steht, dass fortgesetzt wird nur über Antrag einer Partei. Dann müssen Sie erkennen, dass das Gericht von sich aus nicht mehr tätig wird, und Sie müssen selbst einen Fortsetzungsantrag stellen.