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Zählt es, wenn die Wohnung während des Verfahrens verkauft wird?

betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Antragsteller
Im Verfahren außer Streitsachen gilt die Regel des Zivilprozesses nicht, wonach der Verkauf einer strittigen Sache das Verfahren unberührt lässt. Wechselt die Partei vor dem Schluss des Verfahrens erster Instanz, ist dieser Wechsel deshalb zu beachten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Dem Außerstreitverfahren (und dem Rückstellungsverfahren) ist die Bestimmung des § 234 ZPO fremd, ein Wechsel in der Parteistellung vor Schluss des Verfahrens erster Instanz ist daher zu beachten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 17.

Im Gesetz

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