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Prüft das Gericht selbst, ob ich antragsberechtigt bin?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Antragsteller
Das Gericht prüft von Amts wegen, ob Sie zum Antrag berechtigt sind und ob ein Interesse an der Feststellung besteht. Grundlage dafür ist der Sachverhalt, den Sie selbst behauptet haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Antragslegitimation ist ebenso wie das Feststellungsinteresse auf Grundlage des vom Antragsteller behaupteten Sachverhaltes von Amts wegen zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 36.

Im Gesetz

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