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Prüft das Gericht mein Feststellungsinteresse auch später noch?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Zivilverfahrens
Ob Sie ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung haben, prüft das Gericht von sich aus. Diese Prüfung erfolgt auch noch im Rechtsmittelverfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.02.2022 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Mangel des rechtlichen Interesses bei Feststellungsklagen ist von Amts wegen und auch noch im Rechtsmittelverfahren zu beachten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Nachweis des Feststellungsinteresses

Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.

günstig für Kläger Rechtliches Interesse an rascher Feststellung

Ein Interesse an einer raschen Feststellung wird angenommen, wenn das Urteil für Sie praktische Bedeutung hat und Sie auf keinem anderen Weg zu Ihrem Recht kommen oder einen drohenden Nachteil abwenden können. Dann ist die Feststellungsklage zulässig.

Verwandte Fragen

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