Prüft das Gericht mein Feststellungsinteresse auch später noch?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.02.2022 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 5 Ob 238/21t, 14.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.
Ein Interesse an einer raschen Feststellung wird angenommen, wenn das Urteil für Sie praktische Bedeutung hat und Sie auf keinem anderen Weg zu Ihrem Recht kommen oder einen drohenden Nachteil abwenden können. Dann ist die Feststellungsklage zulässig.