Kann ich mit einem Zwischenantrag eine bloße Tatsache klären lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 09.06.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG.OGH 9 ObA 63/15b, 25.02.2016
- Tatsachen können nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein, auch wenn sie rechtserzeugend oder sonst rechtserheblich sind.OGH 9 ObA 63/15b, 25.02.2016
- Hier: Feststellung im Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG.OGH 5 Ob 92/88, 27.06.1989
- Die Feststellung, dass eine Abrechnung den Vorschriften eines bestimmten KollV (nicht) entspricht, betrifft rechtliche Eigenschaften einer Tatsache.OGH 9 ObA 200/88, 14.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 63/15b, 25.02.2016
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist zulässig, wenn die Frage für das Hauptbegehren entscheidend ist und die Entscheidung über den laufenden Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an einer baldigen Feststellung müssen Sie nicht nachweisen.
Nicht jede einzelne Einwendung kann zum Gegenstand eines Zwischenantrags auf Feststellung gemacht werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Entscheidung über den Anspruch diese Einwendung ohnehin notwendig mitentscheidet und sie darüber hinaus keine Bedeutung hat.