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Brauche ich ein eigenes Interesse für einen Feststellungsantrag im laufenden Verfahren?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Auch für einen Antrag, mit dem Sie während des Prozesses eine Rechtsfrage feststellen lassen wollen, müssen Sie ein Interesse an dieser Feststellung haben. Fehlt es, wird der Antrag mit Urteil abgewiesen und nicht bloß zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 15.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Auch beim Zwischenfeststellungsantrag ist ein Feststellungsinteresse zu fordern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zulässigkeit des Zwischenantrags

Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist zulässig, wenn die Frage für das Hauptbegehren entscheidend ist und die Entscheidung über den laufenden Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an einer baldigen Feststellung müssen Sie nicht nachweisen.

günstig für Kläger Nachweis des Feststellungsinteresses

Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.

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