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Wer entscheidet über die Berufung, wenn der Handelsvermerk im Urteil fehlt?

betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter
Enthält das Urteil des Bezirksgerichts keinen Hinweis darauf, dass es in Handelssachen entschieden hat, und hat auch niemand einen solchen Hinweis beantragt, entscheidet über die Berufung ein Senat aus drei Berufsrichtern. Ein fachkundiger Laienrichter wirkt dann nicht mit.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Enthält das Urteil eines Bezirksgerichtes nicht den Beisatz, es entscheide in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen, und hatte auch keine der Parteien den Antrag gestellt, dies im Urteil anzuführen, hat das Berufungsgericht durch einen mit drei Berufsrichtern besetzten Senat zu entscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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