Spielt die Beweislast noch eine Rolle, wenn das Gericht feststellt?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Wenn das Gericht eindeutig feststellt, ob etwas geschehen ist oder nicht, kommt es auf die Beweislast nicht mehr an. Alle Fragen, wer etwas zu beweisen hatte, sind dann gegenstandslos. Das gilt auch dann, wenn das Gericht dabei über das Vorbringen der Parteien hinausgegangen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterhaltsverfahren.OGH 7 Ob 164/06b, 30.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 24.
- OGH 9 Ob 100/24g, 22.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 51/23y, 20.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 166/22a, 12.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/17t, 30.10.2017, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 12/17y, 28.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beweislast als letzte Regel
Verfahrensrecht · Bedeutung der Beweislast im Prozess
Verfahrensrecht · Gerichtliches Geständnis und Beweislast
Verfahrensrecht · Zugestandene Tatsachen im Verfahren
Verfahrensrecht · Beweis und fehlendes Zugeständnis