Wer muss eine Ausnahme von der Regel beweisen?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wer sich darauf beruft, dass in seinem Fall eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel vorliegt, muss diese Ausnahme beweisen. Die Beweislast trifft also denjenigen, der sich auf die Ausnahme stützt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Wer behauptet, dass eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel vorliegt, den trifft dafür die Beweislast.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Macht ein Arbeitnehmer auf Basis der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 1159 Abs 2 ABGB Kündigungsentschädigung geltend, ist er und nicht der beklagte Arbeitgeber für das Nicht-Vorliegen eines "Saisonbetriebs" im Sinne des § 53 Abs 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes behauptungs- und beweispflichtig.OGH 9 ObA 57/24h, 19.09.2024
- Hier: Verbotsausnahme des Motorschutzes nach Art 5 Abs 2 lit a VO 715/2007OGH 1 Ob 149/22a, 27.06.2023
- Hier: Scheidungsverfahren.OGH 3 Ob 188/07d, 30.01.2008
- Hier: Regel-Ausnahmeverhältnis hinsichtlich § 68 Abs 1 Satz 1 StVO bzw § 68 Abs 1 Satz 2 StVO.OGH 2 Ob 21/07p, 17.12.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 15.
- OGH 8 ObA 33/24x, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 57/24h, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 150/22y, 05.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 4/23p, 31.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 34/19v, 15.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 113/17z, 30.08.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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