Kann ich rügen, dass das Berufungsgericht falsch besetzt war?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagter
Ja. Dieser schwere Mangel gilt nur dann als geheilt, wenn eine mündliche Berufungsverhandlung stattgefunden hat und Sie die Gelegenheit hatten, die Besetzung vorher zu beanstanden. Waren Sie abwesend oder wurde ohne Verhandlung entschieden, können Sie die falsche Besetzung noch geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 16.11.2023 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Der in einer unrichtigen Besetzung des Berufungsgerichtes gelegene Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO kann nur dann als geheilt angesehen werden, wenn eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Erhebung eines Rechtsmittels ist ein einheitlicher Akt über den eine einheitliche Entscheidung ergeht. Das heißt, das Rechtsmittel muss als Einheit betrachtet werden, eine Reihung von Rechtsmittelgründen ist unzulässig.OGH 7 Ob 236/16f, 15.02.2017
- Die Heilungsvorschrift des § 260 Abs 4 ZPO ist nicht eng auf die mündliche Verhandlung zu beziehen, sondern vielmehr im Sinne einer Einlassung in die Sache zu verstehen.OGH 2 Ob 85/09b, 28.01.2010
- Die Folge der mangelnden Heilung ist, dass dann, wenn - wie etwa im Rekursverfahren - eine Rüge nicht möglich war, die Parteien die Entscheidung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Senat im Verfahren zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof als Nichtigkeitsgrund ausdrücklich geltend machen können. Eine amtswegige Berücksichtigung ist dem Obersten Gerichtshof aber verwehrt (unter Ablehnung von 10 ObS 283/98k für jene Verfahren, auf die § 37 ASGG nicht anzuwenden ist).OGH 3 Ob 246/98t, 28.04.1999
- Diese Möglichkeit besteht bei Abwesenheit nicht.OGH 9 Ob 901/93, 14.04.1993
- Heilung tritt nur dann ein, wenn die Parteien die Möglichkeit hatten, die unrichtige Besetzung vor Einlassung in eine Verhandlung geltend zu machen.OGH 1 Ob 597/92, 07.10.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 1 Ob 141/23a, 16.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 37 · Unrichtige Gerichtsbesetzung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 260
- ZPO § 477
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