Ist das Urteil nichtig, wenn das Gericht einen anderen Grund heranzieht?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien, Rechtsanwälte
Nein. Stützt das Gericht sein Urteil auf einen anderen Sachverhalt als den, den Sie vorgebracht haben, ohne dass die Klage geändert wurde, ist das ein Fehler des Verfahrens. Nichtig ist das Urteil deshalb nicht; Sie müssen den Mangel im Rechtsmittel geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Wenn das Gericht ohne Klagsänderung einen anderen Klagsgrund als den vom Kläger vorgebrachten zur Urteilsgrundlage nimmt, bedeutet dies ähnlich wie im Falle des § 405 ZPO eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens, aber keine Nichtigkeit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037713 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 8 ObA 59/21s, 14.09.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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